Volkshochschule Wolfenbüttel
Bildungsprämie
Prämiengutscheine dienen der individuellen beruflichen Weiterbildung (Kurse und Prüfungen). Im Rahmen des Beratungsgespräches soll Ihr persönliches Weiterbildungsziel ermittelt werden und geprüft werden, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für einen Prämiengutschein erfüllen und ob die Weiterbildung gefördert werden kann.
Prämiengutscheine können Erwerbstätige in Deutschland erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt.
Wer wird gefördert?
- Angestellte
- Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
- Personen, die ergänzend ALG II Leistung zum Erwerbseinkommen erhalten
- Wehr- und Zivildienstleistende, Personen die ein Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr absolvieren
Wer wird nicht gefördert?
- Nichterwerbstätige (z. B. in Schule, Ausbildung, Studium oder im Ruhestand) Frauen und Männer, die ALG I oder II erhalten Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG haben
- InteressentInnen, die keine Selbsterklärung abgeben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland
Was wird gefördert?
Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die:
- außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen
- und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Gutscheine werden nicht ausgestellt für:
- betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
- Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung,
- anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben),
- Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.
Prämiengutscheine können im Weiteren nur für Kurse oder Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind.
Die Voraussetzungen werden individuell im Beratungsgespräch geklärt. Sind diese nicht erfüllt und kann daher kein Prämiengutschein ausgestellt werden, kann die Beratungsstelle Ihnen andere Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungszieles aufzeigen. Pro Person und pro Kalenderjahr kann nur ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente/Formulare vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder ersatzweise eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind
- Einwilligungserklärung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz (in der Beratung erhältlich).
Ihre Ansprechpartnerin im Bildungszentrum Landkreis Wolfenbüttel:
Heike Jirmann
Harzstraße 2-5
38300 Wolfenbüttel
05331 84-462
H.Jirmann@LK-WF.de
Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch telefonisch oder per E-Mail im Vorfeld einen Termin, damit wir Sie über die benötigten Unterlagen informieren können.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


