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Bildungsurlaube


Ihr Recht auf Bildungsurlaub!

Ein 5-tägiger Bildungsurlaub pro Jahr ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Weiterbildung während
der Arbeitszeit. Während des Bildungsurlaubes werden Lohn und Gehalt weiterbezahlt. Themen und
Inhalte können frei gewählt werden. Stellen Sie den Antrag auf Bildungsurlaub mindestens vier Wochen vor
Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber. Die dafür erforderlichen Angaben erhalten Sie mit der Bescheinigung, die wir Ihnen nach erfolgter Anmeldung ausstellen. Nach Ablauf des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Selbstverständlich sind unsere Veranstaltungen für alle Interessierten offen und als Intensivkurs belegbar. Die Einzelheiten können Sie dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBidlUG), - in der Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999 entnehmen.

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz